Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen und rechtssichere Dokumentation.
Mehr erfahrenArbeitssicherheit & Brandschutz
Ich unterstütze Unternehmen in Hamburg und Norddeutschland bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen – praxisnah, verständlich und passend zu ihren betrieblichen Abläufen.
Arbeitssicherheit und Brandschutz sind mehr als gesetzliche Pflichten. Sie schützen Menschen, vermeiden Ausfallzeiten und schaffen sichere Arbeitsbedingungen.
Leistungen
Von der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung bis zur gelebten Sicherheitskultur: Lösungen, die im Arbeitsalltag funktionieren und von Mitarbeitenden akzeptiert werden.
Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen und rechtssichere Dokumentation.
Mehr erfahrenBrandschutzbegehungen, Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungswegkonzepte sowie Unterstützung bei Behördenanforderungen.
Mehr erfahrenUnterweisungen, Brandschutz- und Evakuierungshelfer sowie praxisorientierte Trainings für Führungskräfte.
Mehr erfahrenGemeinsam klären wir den IST-Zustand, dringende Lücken und die nächsten sinnvollen Schritte.
Mehr erfahrenZusammenarbeit
Strukturiert, transparent und ohne unnötige Umwege.
Ziele, Herausforderungen und Rahmenbedingungen klären.
Risiken, Dokumentation und betriebliche Praxis erfassen.
Prioritäten und praktikable Lösungen verbindlich festlegen.
Umsetzung begleiten und Sicherheit nachhaltig verankern.
Wenn jede Minute zählt
Eine sorgfältige Untersuchung schafft Klarheit über Ursachen, erfüllt Nachweispflichten und hilft, Wiederholungsunfälle zu vermeiden.
Mehr über UnfallanalyseIch finde die beste und praktikabelste Lösung – für Ihr Unternehmen und Ihr Team.
Ihr Ansprechpartner
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit entwickle ich Lösungen, die Vorschriften erfüllen und im betrieblichen Alltag tatsächlich funktionieren.
Mehr über michRatgeber
Verständliche Antworten, praktische Hinweise und aktuelle Themen für einen sicheren Betriebsalltag.
Zum RatgeberSobald Beschäftigte vorhanden sind, muss der Arbeitgeber eine sicherheitstechnische Betreuung organisieren.
In der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten. Die tatsächliche Anzahl richtet sich nach den betrieblichen Gefährdungen.
Ja. Beschäftigte müssen regelmäßig und anlassbezogen unterwiesen werden.
Ja. Beratungen, Begehungen und Schulungen können direkt im Unternehmen durchgeführt werden.